Bitte wählen Sie Ihre Zielgruppe oder Thema aus.
Hier finden Sie die Informationen.
Zielgruppe
Thema
Ich suche
Das Amt für Jugend und Familie Kitzingen bezuschusst ggf. die Kosten für die Teilnahme an einer Kinder- und Jugenderholung. Anspruchsvoraussetzung ist, dass Ihnen diese Kosten der Freizeit aufgrund Ihres Einkommens nicht zuzumuten sind.
Ziel der Förderung ist es, Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen einen erholsamen Ferien- und Erholungsaufenthalt zu ermöglichen.
Die Erholungsmaßnahmen sollen durch die Dauer und Qualität ihrer Durchführung geeignet sein, nachhaltige positive Wirkungen auf die leibliche, seelische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen auszuüben.
Träger der Maßnahmen können die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Träger der freien Jugendhilfe, der Kreisjugendring Kitzingen und die in ihm vertretenen Jugendverbände sein.
Ein Ferienaufenthalt soll mindestens 7 Tage und längstens 3 Wochen dauern. Er ist mit wenigstens 10 Teilnehmenden durchzuführen. Förderungsfähig sind auch Maßnahmen der Stadtranderholung, die mindestens 5 Tage (bei Durchführung von Montag mit Freitag) oder 6 Tage (bei Durchführung von Montag mit Samstag) dauern und zusammenhängend verlaufen.
Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Teilnehmerbeitrag nicht voll durch Eigenmittel oder Beiträge Dritter aufgebracht werden kann. Er kann nur für solche Kinder und Jugendliche übernommen werden, bei denen das monatliche Nettoeinkommen des Minderjährigen und seiner Eltern während der Dauer des Zuschusses eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus:
Das Einkommen ist nach §§ 82 ff. SGB XII zu ermitteln. Häusliche Ersparnisse können berücksichtigt werden.
Der gewährte Tagessatz beträgt 13,00 €, wobei An- und Abreisetag als 1 Tag gerechnet werden.
Bewilligte Zuschüsse können grundsätzlich nur an die Maßnahmeträger ausgezahlt werden. Diese erhalten den genehmigten Zuschuss vom Amt für Jugend und Familie Kitzingen, wenn sie nach Beendigung der Maßnahme eine Teilnahmebestätigung vorlegen.
Christine Reichhard
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo+Di ganztags, Fr vormittags)"
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel: +49 (9321) 928-0
Fax: +49 (9321) 928-9999
lra@kitzingen.de