Besonders geschützte Pflanzenarten
Im Frühling locken Sonnenschein und wärmere Temperaturen wieder mehr Spaziergänger in die Natur. Die Versuchung ist groß, sich angesichts der vielen blühenden Pflanzen einen Blumenstrauß für die Wohnung zu pflücken.
Leider sind jedoch mehr und mehr Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, in ihrem Bestand gefährdet oder im Rückgang begriffen. Diese Pflanzen wurden daher in der Bundesartenschutzverordnung als „besonders geschützte Arten“ aufgelistet.
Bei den folgenden geschützten Pflanzen ist das Pflücken und Entnehmen verboten:
Hier finden Sie die aktuelle Übersicht.
- Akelei
- heimische Tausendgüldenkräuter,
- Nelken,
- Schachblumen,
- Enzian,
- Seidelbaste,
- Schwertlilien,
- Lilien,
- Knotenblumen,
- Märzenbecher,
- Bärlappgewächsen,
- Traubenhyazinthen,
- Primeln und Schlüsselblumen,
- Blausterne,
- Küchenschellen,
- Diptam, Großblütiger und Gelber Fingerhut, Leberblümchen, Trollblume sowie
- alle heimischen Arten von Hain- Weiß- und Torfmoosen und
- Wimper-, Moos-, Rentier, Lungen-, Schüssel- und Bartflechten.
Diese Aufstellung ist keinesfalls vollständig sondern enthält nur die wichtigsten in unserem Bereich vorkommenden geschützten Pflanzen.
Folgende Pilze gehören zu den besonders geschützten Arten. Sie dürfen jedoch in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden:
- Steinpilz,
- alle heimischen Arten von Pfifferling,
- Morchel,
- Birkenpilz und Rotkappe, sowie
- Schweinsohr und Brätling,
Jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig wildwachsende Pflanzen einer besonders geschützten Art oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abschneidet, abpflückt, aus- oder abreißt, ausgräbt, beschädigt oder vernichtet handelt ordnungswidrig. Er kann hierfür mit einer erheblichen Geldbuße belegt werden.
Schon das Abpflücken einer einzelnen Blüte dieser Pflanzenarten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!
Die Bundesartenschutzverordnung ist allerdings nicht nur auf die besonders geschützten Pflanzenarten beschränkt. So sind z. B. alle heimischen Arten von Kriechtieren, Lurchen, Libellen, Bienen, Hummeln, sowie die Kreiselwespen, Knopfhornwespen Hornissen, zahlreiche Ameisenarten, viele Schmetterlinge, Käfer, Krebse, Spinnentiere, Weichtiere (Schnecken und Muscheln), sowie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt.
Ansprechpartner
Herr
Martin Kutzner
Landratsamt Kitzingen
Umwelt, Natur und Landschaftspflege Fachreferent für Naturschutz und Landschaftspflege
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Herr
Felix Pfeifer
Landratsamt Kitzingen
Umwelt, Natur und Landschaftspflege Fachreferent für Naturschutz und Landschaftspflege
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
(Di-Do ganztags)
Herr
Jonas Braun
Landratsamt Kitzingen
Umwelt, Natur und Landschaftspflege Fachreferent für Naturschutz und Landschaftspflege
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Frau
Nora Weber
Landratsamt Kitzingen
Umwelt, Natur und Landschaftspflege Fachreferentin für Naturschutz und Landschaftspflege
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
(Mo-Do vormittags)