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Im Frühling locken Sonnenschein und wärmere Temperaturen wieder mehr Spaziergänger in die Natur. Die Versuchung ist groß, sich angesichts der vielen blühenden Pflanzen einen Blumenstrauß für die Wohnung zu pflücken.
Leider sind jedoch mehr und mehr Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, in ihrem Bestand gefährdet oder im Rückgang begriffen. Diese Pflanzen wurden daher in der Bundesartenschutzverordnung als „besonders geschützte Arten“ aufgelistet.
Diese Aufstellung ist keinesfalls vollständig sondern enthält nur die wichtigsten in unserem Bereich vorkommenden geschützten Pflanzen.
Jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig wildwachsende Pflanzen einer besonders geschützten Art oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abschneidet, abpflückt, aus- oder abreißt, ausgräbt, beschädigt oder vernichtet handelt ordnungswidrig. Er kann hierfür mit einer erheblichen Geldbuße belegt werden.
Schon das Abpflücken einer einzelnen Blüte dieser Pflanzenarten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!
Die Bundesartenschutzverordnung ist allerdings nicht nur auf die besonders geschützten Pflanzenarten beschränkt. So sind z. B. alle heimischen Arten von Kriechtieren, Lurchen, Libellen, Bienen, Hummeln, sowie die Kreiselwespen, Knopfhornwespen Hornissen, zahlreiche Ameisenarten, viele Schmetterlinge, Käfer, Krebse, Spinnentiere, Weichtiere (Schnecken und Muscheln), sowie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt.
Lisa Nowak
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Doris Bietz
Landratsamt Kitzingen
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
Felix Pfeifer
Landratsamt Kitzingen
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen
(Di-Do ganztags)
Kerstin Koch
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
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