- Zuschüsse für artenschutzrechtliche Gutachten bei Bauvorhaben
- Wespen und Hornissen
- Biber
- Beseitigung von Hecken und Bäumen
- Förderung von Fahrten
- Natur- und Landschaftspfleger
- Freizeitverhalten in der freien Natur - Hinweise
- Neues Bundesnaturschutzgesetz mit Änderungen
- Naturschutzfonds (Richtlinien)
- Artenschutz
- Artenschutz bei Gebäudeabbruch oder -sanierung
Naturschutzfonds (Richtlinien)
Der Landkreis Kitzingen gewährt nach Maßgabe der nachfolgenden und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteilen der Natur sowie für Pacht und Erwerb von Flächen, die wegen des Vorkommens seltener oder bedrohter Tier- und Pflanzenarten oder aus anderen ökologischen Gründen erhaltenswert sind. Darüber hinaus gewährt der Landkreis auf Antrag und nach Beschluss des Umweltausschusses des Kreistages eine finanzielle Förderung im Einzelfall in angemessener Höhe, wenn eine Maßnahme im Interesse des Umwelt- und Naturschutzes erfolgt.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zuwendungsempfänger können sein:
- Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
- sonstige Personen oder Personengruppen, die im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege Maßnahmen durchführen.
Die Förderung setzt einen Antrag voraus. Dieser ist für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 30.09. dem Landratsamt vorzulegen. Die Bedeutung der Maßnahme für die Verwirklichung der Naturschutzziele muss durch eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde belegt werden.
Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Umweltausschuss des Kreistages. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach Bedeutung und der Dringlichkeit der Maßnahme.
Fördersatz
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 70 %. Die Zuwendungen werden auf volle Euro aufgerundet. Je nach Bedeutung der Maßnahme und den finanziellen Verhältnissen des Antragstellers kann die Förderung bis auf 10 % gekürzt bzw. auf 80 % der Aufwendungen erhöht werden. Zuwendungen entfallen, soweit eine Bezuschussung der Maßnahme durch eine andere staatliche Stelle möglich ist.
Umweltpreis
Des Weiteren ist vorgesehen, aus den Mitteln für den Umwelt- und Naturschutzfonds jährlich 1.000,00 € für die Vergabe eines Umweltpreises durch den Landkreis Kitzingen bereitzustellen. Neben einer Urkunde werden 3 Preisträger mit je 333,00 € Preisgeld ausgezeichnet.
Mit dem Umweltpreis werden auf Vorschlag besondere verdienstvolle Aktionen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes durch Organisationen und Personen ausgezeichnet.
Für Vorschläge aus der Bevölkerung sind wir jedes Jahr offen, kontaktieren Sie uns gerne.
Fördersatz
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 70 %. Die Zuwendungen werden auf volle Euro aufgerundet. Je nach Bedeutung der Maßnahme und den finanziellen Verhältnissen des Antragstellers kann die Förderung bis auf 10 % gekürzt bzw. auf 80 % der Aufwendungen erhöht werden. Zuwendungen entfallen, soweit eine Bezuschussung der Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken oder das Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen möglich ist.
Umweltpreis
Des Weiteren ist vorgesehen, aus den Mitteln für den Umwelt- und Naturschutzfonds jährlich 1.000,00 € für die Vergabe eines Umweltpreises durch den Landkreis Kitzingen bereitzustellen. Neben einer Urkunde werden 3 Preisträger mit je 333,00 € Preisgeld ausgezeichnet.
Mit dem Umweltpreis werden auf Vorschlag besondere verdienstvolle Aktionen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes durch Organisationen und Personen ausgezeichnet.
Ansprechpartner
Frau
Doris Bietz
Landratsamt Kitzingen
Umwelt, Natur und Landschaftspflege Sachbearbeiterin Natur- und Artenschutzrecht
Kaierstraße 4
97318 Kitzingen